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Umschreibung · 4 Min. Lesezeit

Ausländischen Führerschein umschreiben im Rems-Murr-Kreis — Schritt für Schritt

Sechs-Monats-Frist, Unterlagen, Ablauf beim Landratsamt — und der Unterschied zwischen Umschreiben und Umtauschen.

Das Gebäude der Fahrschule Suat in der Aspacher Straße 40 in Backnang am Abend

Umschreiben oder umtauschen? Das ist nicht dasselbe

Zwei Begriffe werden ständig verwechselt, und die Verwechslung kostet Zeit. Der Umtausch betrifft alte Papierführerscheine, die in eine Kartenfassung überführt werden — eine reine Behördensache, ohne Fahrschule, ohne Prüfung.

Die Umschreibung ist etwas anderes: Aus einer ausländischen Fahrerlaubnis wird eine deutsche. Hier kann eine Prüfung dazugehören, und hier kommen wir ins Spiel. Wenn du im Amt nach dem Falschen fragst, bekommst du die falsche Auskunft — es lohnt sich, den richtigen Begriff zu benutzen.

Die Sechs-Monats-Frist — der Punkt, an dem es teuer wird

Wer aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR kommt, darf mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes fahren. Danach nicht mehr. Wer trotzdem fährt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis — und das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

Die Frist läuft ab dem Tag, an dem du deinen Wohnsitz hier begründet hast, nicht ab der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und nicht ab dem Tag, an dem du davon erfährst. Deshalb ist der wichtigste Rat dieses Artikels auch der schlichteste: Fang früh an. Das Verfahren beim Landratsamt dauert Wochen, und wenn eine Prüfung dazukommt, kommen Ausbildungszeit und Prüfungstermine obendrauf.

Schritt für Schritt beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis

  • Antrag stellen. Zuständig ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Rems-Murr-Kreis in Waiblingen. Den Antrag kannst du dort stellen — oder wir reichen ihn für dich ein, so wie bei jeder anderen Anmeldung auch.
  • Unterlagen einreichen. Welche das sind, steht weiter unten. Fehlt etwas, ruht das Verfahren, bis es da ist — das ist der häufigste Grund für Verzögerungen.
  • Das Amt prüft. Geprüft wird, welcher Staat den Führerschein ausgestellt hat, wann, für welche Klasse und ob er zum Zeitpunkt der Wohnsitzbegründung gültig war. Daraus ergibt sich, ob eine Prüfung verlangt wird.
  • Der Bescheid kommt. Erst jetzt steht fest, was von dir verlangt wird. Vorher ist jede Aussage dazu eine Erfahrungswerteinschätzung, auch unsere.
  • Ausbildung und Prüfung, falls nötig. Wird eine Prüfung verlangt, bereiten wir dich gezielt darauf vor — auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
  • Deutscher Führerschein. Der ausländische Führerschein wird in der Regel eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgegeben.

Was in der Praxis bei einem türkischen Führerschein passiert

Die Türkei ist kein EU-Staat. In unserer Praxis verlangt das Landratsamt bei türkischen Führerscheinen der Klasse B meist sowohl die Theorie- als auch die praktische Prüfung. Eine komplette Ausbildung von null ist damit aber nicht gemeint: Du musst keine vorgeschriebene Mindeststundenzahl absolvieren wie ein Fahranfänger, sondern dich auf die Prüfungen vorbereiten.

Wie viele Fahrstunden das bedeutet, hängt davon ab, wie lange du schon fährst und wie vertraut dir deutsche Verkehrsregeln sind. Manche brauchen eine Handvoll Stunden, andere mehr. Wir sagen dir das nach den ersten Fahrten ehrlich — nicht vorher.

Die Prüfung in deiner Sprache — und wo die Grenze verläuft

Die theoretische Prüfung kannst du in Deutschland in zwölf Sprachen ablegen, darunter Türkisch, Englisch, Hocharabisch, Russisch und Rumänisch. Das ist ein echter Vorteil und wird erstaunlich selten genutzt.

Die praktische Prüfung ist ausschließlich auf Deutsch, ein Dolmetscher ist nicht zugelassen. Das klingt härter, als es ist: Der Prüfer sagt „rechts abbiegen", „geradeaus", „bitte halten Sie an" — ein überschaubarer Wortschatz, den wir in den Fahrstunden mit dir einüben. Genau deshalb macht es Sinn, die Ausbildung in einer Sprache zu machen, in der du alles verstehst, und dabei die deutschen Kommandos mitzulernen.

Was du mitbringen musst

Wenn dir etwas davon fehlt, ist das kein Grund zu warten. Komm trotzdem vorbei — wir sagen dir, wo du es am schnellsten bekommst, und der Antrag läuft parallel weiter.

  • Deinen ausländischen Führerschein im Original
  • Eine Übersetzung des Führerscheins, in der Regel von einem amtlich anerkannten Übersetzer
  • Personalausweis oder Reisepass, gültig
  • Eine aktuelle Meldebescheinigung — daraus ergibt sich der Wohnsitzbeginn
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs

Drei Missverständnisse, die wir oft hören

„Ich fahre seit fünfzehn Jahren, ich brauche keine Prüfung." Die Fahrpraxis spielt für die Frage, ob geprüft wird, keine Rolle — die hängt am Ausstellungsland. Für die Frage, wie viele Fahrstunden du bis zur Prüfung brauchst, spielt sie sehr wohl eine Rolle.

„Ich warte, bis ich besser Deutsch kann." Das ist der teuerste Fehler. Die Sechs-Monats-Frist wartet nicht, und die Theorieprüfung kannst du ohnehin auf Türkisch oder Englisch ablegen.

„Erst mal schauen, ob ich überhaupt bleibe." Verständlich — aber der Antrag kostet nichts an Verpflichtung. Ihn früh zu stellen hält dir die Möglichkeit offen, statt sie zu verbauen.

Stand: 07. September 2026. Angaben zu Gebühren und Fristen können sich ändern — verbindlich ist die Auskunft des Landratsamts Rems-Murr-Kreis und der Prüforganisation.

Noch Fragen?

Komm vorbei oder schreib kurz — Montag, Dienstag und Donnerstag von 16:30 bis 18:30 Uhr, mittwochs schon ab 11:00 Uhr in der Aspacher Straße 40.

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