Beim begleiteten Fahren machst du den ganz normalen Führerschein der Klasse B. Der einzige Unterschied: Bis zu deinem 18. Geburtstag fährst du nur zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson. Danach fällt diese Auflage automatisch weg, ohne dass du etwas tun musst.
Anmelden kannst du dich schon ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag, also ab 16,5 Jahren. Theorie und Fahrstunden laufen ganz normal. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische frühestens einen Monat vorher.
Für Eltern ist das oft die beruhigendere Variante: Das erste Jahr am Steuer ist statistisch das gefährlichste, und beim begleiteten Fahren sitzt jemand daneben. Bring deine Eltern zur Anmeldung einfach mit in die Aspacher Straße — wir erklären ihnen persönlich, was als Begleitperson auf sie zukommt.
Was du damit fahren darfst
- Vollwertige Ausbildung der Klasse B, wahlweise mit Schaltung oder Automatik
- Theorieprüfung ab 3 Monate, praktische Prüfung ab 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- Deine Begleitpersonen trägt die Fahrerlaubnisbehörde ein
- Ab dem 18. Geburtstag fährst du ohne Auflage weiter

