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Klasse B mit Begleitung

BF17: Begleitetes Fahren ab 17 in Backnang

Ein Jahr früher losfahren, ein Jahr mehr Erfahrung sammeln — und statistisch deutlich seltener einen Unfall bauen.

Fahrschülerin und Begleitperson vorne im Auto

Beim begleiteten Fahren machst du den ganz normalen Führerschein der Klasse B. Der einzige Unterschied: Bis zu deinem 18. Geburtstag fährst du nur zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson. Danach fällt diese Auflage automatisch weg, ohne dass du etwas tun musst.

Anmelden kannst du dich schon ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag, also ab 16,5 Jahren. Theorie und Fahrstunden laufen ganz normal. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische frühestens einen Monat vorher.

Für Eltern ist das oft die beruhigendere Variante: Das erste Jahr am Steuer ist statistisch das gefährlichste, und beim begleiteten Fahren sitzt jemand daneben. Bring deine Eltern zur Anmeldung einfach mit in die Aspacher Straße — wir erklären ihnen persönlich, was als Begleitperson auf sie zukommt.

Was du damit fahren darfst

  • Vollwertige Ausbildung der Klasse B, wahlweise mit Schaltung oder Automatik
  • Theorieprüfung ab 3 Monate, praktische Prüfung ab 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Deine Begleitpersonen trägt die Fahrerlaubnisbehörde ein
  • Ab dem 18. Geburtstag fährst du ohne Auflage weiter

Passt das zu dir?

Für wen sich Klasse B mit Begleitung lohnt

Du wirst bald 17

Anmelden kannst du dich schon ab 16 Jahren und 6 Monaten. Die Theorieprüfung ist ab drei Monaten vor dem 17. Geburtstag möglich, die praktische ab einem Monat vorher.

Deine Eltern sollen mitentscheiden

Der Ausbildungsvertrag wird von einem Erziehungsberechtigten mitunterschrieben. Wir erklären den Ablauf gern im Beisein der Eltern — auch auf Türkisch.

Du willst sicher werden, bevor du allein fährst

Ein Jahr Fahrpraxis mit Begleitung ist der eigentliche Gewinn. Die Unfallstatistik für Fahranfänger, die über BF17 eingestiegen sind, ist messbar besser.

Schritt für Schritt

So läuft es bei uns ab

  1. Ab 16 Jahren und 6 Monaten anmeldenFrüher geht die Anmeldung nicht, später jederzeit. Wer zum 17. Geburtstag fertig sein will, sollte etwa ein halbes Jahr vorher anfangen.
  2. Begleitpersonen festlegenSie werden im Antrag eingetragen. Mehrere sind möglich, spätere Änderungen sind beim Landratsamt nachtragbar.
  3. Theorie und Praxis wie bei Klasse BDer Ausbildungsumfang ist identisch. BF17 ist keine abgespeckte Ausbildung, nur ein früherer Einstieg.
  4. PrüfungenTheorie ab drei Monaten, Praxis ab einem Monat vor dem 17. Geburtstag.
  5. Prüfungsbescheinigung statt FührerscheinBis zum 18. Geburtstag fährst du mit der Prüfungsbescheinigung und nur in Begleitung einer eingetragenen Person. Die Bescheinigung musst du immer dabeihaben.
  6. Mit 18 der richtige FührerscheinEr wird ohne weitere Prüfung ausgehändigt. Die Probezeit läuft schon seit der Prüfung — ein Jahr davon ist beim 18. Geburtstag also bereits vorbei.

Was es kostet

Woraus sich der Preis zusammensetzt

BF17 kostet dasselbe wie die Klasse B. Es gibt keinen Aufschlag für das begleitete Fahren.

  • Gleicher Ausbildungsumfang, gleiche Preise wie bei der Klasse B.
  • Die Eintragung der Begleitpersonen läuft über den Antrag beim Landratsamt und kostet dort keine gesonderte Gebühr.
  • Ein Jahr früher fahren heißt auch: ein Jahr früher Versicherung. Viele Versicherer bieten für BF17-Fahranfänger allerdings Rabatte an — fragt vorher nach.

Häufiger Irrtum

„Die Begleitperson ist so etwas wie ein Fahrlehrer.“

Nein. Die Begleitperson darf nicht ins Fahren eingreifen und ist rechtlich kein Fahrzeugführer. Sie sitzt daneben, gibt Sicherheit und darf Hinweise geben — verantwortlich am Steuer bist du. Deshalb gilt für dich auch die absolute Alkoholgrenze von 0,0 Promille.

Häufige Fragen

Was uns zu Klasse B mit Begleitung oft gefragt wird

Wer darf Begleitperson sein?

Wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat (§ 48a FeV). Eltern sind der Normalfall, es können aber auch andere Personen eingetragen werden.

Wie viele Begleitpersonen kann ich eintragen lassen?

So viele, wie du möchtest. Jede muss die Voraussetzungen erfüllen und im Antrag genannt werden. Nachträgliche Ergänzungen sind beim Landratsamt möglich.

Was passiert, wenn ich ohne Begleitung fahre?

Rechtlich ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern ein Verstoß gegen die Auflage — also eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen sind trotzdem ernst: 70 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg, Widerruf der Fahrerlaubnis durch das Landratsamt und ein Aufbauseminar. Danach musst du die Fahrerlaubnis neu beantragen. Es lohnt sich in keinem Fall.

Darf die Begleitperson Alkohol getrunken haben?

Sie darf nicht mehr als 0,5 Promille haben und nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen. Für dich am Steuer gilt 0,0 Promille — ohne Ausnahme.

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