Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Ausbildungsvertrag zwischen dir und der Fahrschule Suat.
Diese Bedingungen regeln, was wir dir schulden und was du uns schuldest. Wir haben sie so geschrieben, dass man sie ohne Jurastudium versteht. Wenn dir etwas unklar ist, frag uns — vor der Unterschrift, nicht danach.
§ 1 Wer diese Bedingungen schließt
Vertragspartner ist die Fahrschule Suat, Inhaber Suat Dastemir,Aspacher Straße 40, 71522 Backnang(nachfolgend „Fahrschule“). Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.
Diese Bedingungen gelten für alle Ausbildungsverträge über den Erwerb oder die Erweiterung einer Fahrerlaubnis. Abweichende Bedingungen des Fahrschülers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Fahrschule ihnen ausdrücklich und in Textform zustimmt.
§ 2 Wie der Vertrag zustande kommt
Anfragen über diese Website, per WhatsApp, telefonisch oder per E-Mail sind unverbindlich. Sie sind weder ein Vertragsangebot noch eine Anmeldung und verpflichten dich zu nichts.
Der Ausbildungsvertrag kommt erst zustande, wenn der schriftliche Ausbildungsvertrag nach § 17 Fahrlehrergesetz (FahrlG) in der Fahrschule unterzeichnet wird. Ein Exemplar bleibt bei dir. Erst ab diesem Zeitpunkt entstehen beiderseitige Pflichten.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Ausbildungsvertrags besteht nicht.
§ 3 Was die Ausbildung umfasst
Die Ausbildung richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) in der jeweils geltenden Fassung. Sie besteht aus theoretischem Unterricht und praktischer Ausbildung.
Theoretischer Unterricht
Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis umfasst der Grundstoff zwölf Doppelstunden zu je 90 Minuten. Hinzu kommt der klassenspezifische Stoff, bei der Klasse B zwei weitere Doppelstunden. Bei einer Erweiterung reduziert sich der Grundstoff nach den Vorgaben der FahrschAusbO.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus Übungsfahrten und den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Für die Klasse B sind das fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit, insgesamt zwölf Fahrstunden zu je 45 Minuten. Diese Zahl ist gesetzlich festgelegt und für jede Fahrschule identisch.
Die Zahl der Übungsfahrstunden richtet sich nach deinem Ausbildungsstand. Die Fahrschule schuldet keine bestimmte Anzahl und sagt auch keine zu. Sie stellt dich zur Prüfung vor, sobald du nach fachlicher Einschätzung ausbildungsreif bist — nicht früher, weil ein aussichtsloser Prüfungsversuch dich Geld und Zeit kostet.
§ 4 Was die Fahrschule leistet
- Ausbildung ausschließlich durch Personen mit gültiger Fahrlehrerlaubnis für die jeweilige Klasse.
- Einsatz verkehrssicherer, vorschriftsmäßig ausgerüsteter Ausbildungsfahrzeuge.
- Führung des Ausbildungsnachweises und Bescheinigung der Ausbildungsleistungen.
- Auf Wunsch: Einreichung des Antrags auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde und Anmeldung zu den Prüfungen bei der Prüforganisation (TÜV SÜD, Prüfstelle Backnang).
Die Fahrschule darf die Ausbildung durch andere bei ihr beschäftigte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer durchführen lassen. Ein Anspruch auf Ausbildung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
§ 5 Was du beitragen musst
- Pünktliches Erscheinen zu vereinbarten Fahrstunden und Prüfungsterminen.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bei der Anmeldung, insbesondere zu bestehenden oder früheren Fahrerlaubnissen, Entziehungen und laufenden Verfahren.
- Vorlage der erforderlichen Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto, Sehtestbescheinigung und Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
- Mitführen des Führerscheins beziehungsweise der Prüfungsbescheinigung zu jeder Fahrstunde, soweit erforderlich.
- Tragen einer erforderlichen Sehhilfe bei jeder Fahrstunde und bei der Prüfung.
- Unverzügliche Mitteilung von Änderungen bei Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
§ 6 Fahrtüchtigkeit
Du musst zu jeder Fahrstunde fahrtüchtig erscheinen. Das bedeutet:frei von Alkohol, berauschenden Mitteln und von Medikamenten, die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, sowie ausgeruht.
Bestehen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, darf und muss die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer die Fahrstunde ablehnen. Die Fahrstunde gilt in diesem Fall als nicht rechtzeitig abgesagt im Sinne von § 8. Diese Regel dient nicht dem Umsatz, sondern der Sicherheit aller Beteiligten im Straßenverkehr.
§ 7 Preise und Zahlung
Es gilt die Preisliste, die dir bei Vertragsschluss ausgehändigt wird und die zugleich Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist. Die jeweils aktuellen Preise stehen außerdem auf unserer Preisseite.
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (§ 1 Preisangabenverordnung). Fahrschulunterricht zum Erwerb der Klasse B ist nicht nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz steuerbefreit; das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14. März 2019 (Rechtssache C-449/17) entschieden.
Fälligkeit
Der Grundbetrag wird mit der Anmeldung fällig. Er deckt die Anmeldung, die Verwaltung und den gesamten Theorieunterricht ab.
Fahrstunden zahlst du, nachdem du sie gefahren hast — nicht im Voraus. Du musst also keinen Betrag ansparen, bevor es losgeht. Ob du jede Stunde einzeln begleichst oder mehrere gesammelt, sprechen wir mit dir ab.
Die Vorstellungsentgelte für die Theorie- und die praktische Prüfung werden mit der jeweiligen Prüfungsanmeldung fällig.
Ratenzahlung
Eine Ratenzahlung ist nach Absprache möglich. Ein festes Ratenmodell gibt es nicht — wir vereinbaren die Aufteilung individuell mit dir, und zwar bevor die Kosten entstehen, nicht hinterher. Zusätzliche Gebühren oder Zinsen fallen dafür nicht an.
Sprich uns einfach an. Dass Geld ein Thema ist, ist kein Grund, mit der Ausbildung gar nicht erst anzufangen.
Kosten, die nicht an die Fahrschule gehen
Gebühren der Prüforganisation, der Fahrerlaubnisbehörde, des Optikers für den Sehtest, des Anbieters des Erste-Hilfe-Kurses sowie die Kosten für das Passbild sind keine Leistungen der Fahrschule. Sie werden entweder direkt an diese Stellen gezahlt oder von der Fahrschule lediglich verauslagt und unverändert weitergegeben. Sie unterliegen nicht unserem Einfluss und können sich ändern.
Preisänderungen
Preisänderungen wirken nur für Leistungen, die zum Zeitpunkt der Änderung noch nicht erbracht sind. Bereits erbrachte und abgerechnete Leistungen bleiben unberührt. Änderungen werden vorher angekündigt.
Wir kündigen Preisänderungen mindestens vier Wochen vorherin Textform an — eine E-Mail oder eine Nachricht genügt. Bis dahin vereinbarte und begonnene Leistungen bleiben zum alten Preis bestehen.
§ 8 Absage und Versäumnis von Fahrstunden
Vereinbarte Fahrstunden sind feste Termine. Wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, sage ihn bitte so früh wie möglich ab — dann kann der Platz an jemand anderen vergeben werden.
Sagst du eine Fahrstunde später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab oder erscheinst nicht, berechnen wir die Fahrstunde in voller Höhe. Der Grund ist schlicht, dass der Platz dann nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
Bei Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung und in vergleichbaren unverschuldeten Fällen entfällt das Ausfallentgelt. Eine kurze Nachricht genügt uns — auch kurzfristig.
Bei unverschuldeter Verhinderung, insbesondere bei plötzlicher Krankheit, wird nach Vorlage eines geeigneten Nachweises kein Ausfallentgelt erhoben.
Verzögert sich der Beginn einer Fahrstunde aus Gründen, die die Fahrschule zu vertreten hat, wird die Zeit nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben.
§ 9 Theoretischer Unterricht
Der Einstieg in den Theorieunterricht ist jederzeit möglich; die Themen bauen nicht aufeinander auf. Die Teilnahme wird für jede Unterrichtsstunde einzeln bescheinigt. Versäumte Pflichtstunden musst du nachholen, bevor du zur theoretischen Prüfung vorgestellt werden kannst — das ist gesetzlich vorgeschrieben und steht nicht in unserem Ermessen.
Die aktuellen Unterrichtszeiten stehen auf der Seite Theorieunterricht.
§ 10 Prüfungen
Die Fahrschule meldet dich zur theoretischen und praktischen Prüfung an, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und du nach fachlicher Einschätzung ausbildungsreif bist. Die Prüfungen nimmt die amtlich anerkannte Prüforganisation ab, nicht die Fahrschule.
Aus der Fahrerlaubnis-Verordnung ergeben sich Fristen, die du kennen solltest:
- Eine nicht bestandene Prüfung darf frühestens nach einem angemessenen Zeitraum wiederholt werden, in der Regel nach zwei Wochen (§ 18 Abs. 1 FeV).
- Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden. Sonst verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
- Zwischen dem Bestehen der Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins dürfen höchstens zwei Jahre liegen.
Prüfungsgebühren fallen bei jedem Versuch erneut an, ebenso das Vorstellungsentgelt der Fahrschule. Erscheinst du unentschuldigt nicht zu einem Prüfungstermin oder wirst du wegen fehlender Unterlagen zurückgewiesen, werden die dadurch entstandenen Kosten ebenfalls fällig.
§ 11 Unterbrechung der Ausbildung
Wenn du die Ausbildung länger unterbrichst, bleibt der Vertrag bestehen. Nach einer längeren Pause kann eine Auffrischung erforderlich sein; über deren Umfang entscheidet die fachliche Einschätzung der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers. Bereits erbrachte Ausbildungsleistungen verfallen nicht.
§ 12 Beendigung des Vertrags
Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
Nach einer Kündigung werden die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet. Nicht in Anspruch genommene, aber bereits bezahlte Leistungen werden erstattet.
Der Grundbetrag wird nicht erstattet. Er vergütet Leistungen, die wir zu Beginn der Ausbildung vollständig erbringen: die Anmeldung, die Bearbeitung und Einreichung deines Antrags bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Verwaltung deiner Ausbildungsunterlagen sowie den Zugang zum gesamten Theorieunterricht, der dir vom ersten Tag an offensteht.
Davon unberührt bleibt der Absatz oben: Alles, was du bezahlt, aber nicht in Anspruch genommen hast — etwa im Voraus beglichene Fahrstunden oder ein Vorstellungsentgelt für eine Prüfung, zu der du nicht mehr angetreten bist — bekommst du zurück.
Auf Verlangen händigt die Fahrschule dir die Ausbildungsnachweise aus, damit du die Ausbildung bei einer anderen Fahrschule fortsetzen kannst. Das Zurückhalten von Ausbildungsnachweisen als Druckmittel für offene Forderungen ist ausgeschlossen.
§ 13 Haftung
Die Fahrschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Während der Ausbildungsfahrt gilt der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeugs. Für Schäden, die du während einer Ausbildungsfahrt verursachst, haftest du nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 14 Minderjährige Fahrschüler
Bist du bei Vertragsschluss noch nicht 18 Jahre alt, ist die Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter erforderlich (§§ 107, 108 BGB). Der Ausbildungsvertrag wird deshalb zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Ohne diese Zustimmung kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) müssen die Begleitpersonen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
§ 15 Widerrufsrecht
Der Ausbildungsvertrag wird in den Räumen der Fahrschule geschlossen. Es handelt sich damit weder um einen Fernabsatzvertrag noch um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, sodass kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht.
Sollte im Einzelfall ausnahmsweise ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, steht dir als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Du erhältst in diesem Fall vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
Unabhängig davon kannst du den Vertrag jederzeit nach § 12 kündigen.
§ 16 Datenschutz
Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung. Für die Ausbildung erhobene Daten verarbeiten wir zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und geben sie an die Fahrerlaubnisbehörde und die Prüforganisation weiter, soweit das für die Anmeldung zu Prüfungen und die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich ist. Ausbildungsnachweise bewahren wir für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Ein besonderer Gerichtsstand wird nicht vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
Stand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand vom 7. September 2026.
Fragen zu einzelnen Punkten? Ruf an unter 0177 1495535 oder schreib an info@fahrschule-suat.de. Wir erklären dir jeden Absatz, bevor du unterschreibst.
